Hausratversicherung – Privates Eigentum absichern

Zuhause kann viel passieren, mit einer Hausratversicherung können Sie sich entsprechend schützen. Denn niemand mag sich das gerne vorstellen: Es kommt zum Ausbruch eines Feuers oder austretendes Leitungswasser verursacht hohe Schäden am Hausrat, die fast immer sehr kostspielig sind.

Gleiches gilt für Blitzschlag und Überspannungsschäden, die in der Regel rund 80 Prozent aller Wohnungsbrände verursachen. Auch die Anzahl und die Intensität von Sturmereignissen nehmen seit Jahren stetig zu. In diesem Zusammenhang wird immer häufiger auch Hausrat in Mitleidenschaft gezogen.

Auch Einbrechern genügen heute oft Sekunden, um ganze Türen oder Fenster aufzuhebeln. Auch wenn man über diese Schäden erst gar nicht darüber nachdenken möchte, berücksichtigt die Hausratversicherung, wie sie heute von den Gesellschaften angeboten wird, weitgehend diejenigen Gefahren, denen versicherte Hausratgegenstände innerhalb der Wohnung üblicherweise ausgesetzt sind.

Die meisten Gesellschaften bieten heute zudem ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Trotz des umfassenden Schutzes können die Gesellschaften den immateriellen Wert einer Wohnungseinrichtung nicht ersetzen. Dafür aber gleicht die Hausratversicherung im Schadenfall zumindest den finanziellen Verlust aus.

Zwischenzeitlich gibt es auch verschiedene standardisierte Deckungskonzepte, die es einem Versicherungsnehmer ermöglichen, seinen Versicherungsschutz auch in einem geringen Umfang individuell zu variieren. Der Geschädigte kann auf diese Weise auf den Neuwert seiner Einrichtung setzen und sich somit wieder schnell wieder wohnlich einrichten.

Mit Stand September 2011 haben ca. 77 Prozent der Bevölkerung in Deutschland eine Absicherung für ihr Wohneigentum. Somit zählt die Hausrat zu den beliebtesten und wirksamsten Absicherungen innerhalb der privaten Versicherungswirtschaften.

Versicherungspolice regelmäßig prüfen

Trotz des umfassenden Versicherungsschutzes sollte nicht vergessen werden, dass mittlerweile viele Versicherungsverträge überholt beziehungsweise auf einem völlig veralteten Bedingungsstand sind. Dieser Zustand führt nicht selten zu einer Ablehnung im Schadenfall. Viele Gesellschaften bieten deshalb heute so genannte „Bedingungs-Update-Garantien an, damit die Versicherer stets auf dem neuesten Stand mit ihren Versicherungsbedingungen bleiben.

Gleiches gilt übrigens auch für Leistungsverbesserungen, wenn zum Beilspiel neue Bedingungen zur Hausratversicherung eingeführt werden sollen. Bei den meisten Gesellschaften gelten diese Verbesserungen dann automatisch und meist auch ohne Beitragserhöhung für bereits bestehende Verträge.

Auch wenn die Hausratversicherung wohl in den meisten Versicherungsordnern zu finden ist, darf es nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Hausratversicherung immer noch in ihrer praktischen Anwendung Probleme aufwirft, was immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern führt.

Vielfach geht es um Auslegungsfragen zu den Versicherungsbedingungen oder aber um Verstöße gegen Vertragsbestimmungen. Versicherungsnehmer sind daher angehalten, sich vor Vertragsabschluss mit den Voraussetzungen für die Leistungspflicht des Versicherers im Schadenfall vertraut zu machen.

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Versicherungsumfang – Grundrisiken sind im Basisschutz enthalten

Hausratversicherungen bieten dabei mehr als Rundum-Schutz für das Eigentum und den finanziellen Ausgleich bei Diebstahl; der Schutz greift auch bei vielen Schäden, die am eigenen Hausrat entstehen können. Die Versicherung bewahrt den Geschädigten somit vor hohen Unkosten.

Des Weiteren bietet die Hausratversicherung einen verlässlichen Schutz gegenüber Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen sowie allen Verbrauchswaren, die sich in einem Haushalt befinden. Die Gesellschaften übernehmen in der Regel alle Kosten, die durch Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus entstehen.

Tritt der Ernstfall ein, weil zum Beispiel nach einem Wasserschaden ein neuer Teppich nötig wird, kommt der Versicherer auch für diese Kosten auf. Gleiches gilt bei Langfingern, die nach einem Einbruchdiebstahl die neue Sofagarnitur samt Fernseher entwenden.

Die Gesellschaften leisten zudem bei Feuerschäden sowie bei Beschädigungen durch Blitzschlag, Explosion und Implosion. Neben den Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der beschädigten beziehungsweise zerstörten Gegenstände übernehmen die Gesellschaften auch die gesamten Kosten für Aufräum- und Schutzmaßnahmen.

Sollten bestimmte Räumlichkeiten innerhalb einer bestimmten Zeit wegen Vandalismus nicht benutzbar sein, kommen die Versicherer sogar für Hotelaufenthalte der betroffenen Bewohner auf. Selbst die Wegnahme von Sachen durch Raub ist in der Hausratversicherung mitversichert.

In die Versicherung lassen sich ergänzend auch eine Glasbruchschaden- sowie eine Fahrraddiebstahlschaden-Versicherung mit einschließen. Allerdings sollte bei der Versicherung von Fahrrädern unbedingt darauf geachtet werden, dass hier nur Schäden ersetzt werden, die zwischen 22:00 und 6:00 Uhr entstehen.

Versicherungsnehmern ist weiter zu empfehlen, sich nach Möglichkeit für den Einschluss einer erweiterten Elementarversicherung zu entscheiden. Auf diese Weise ist der Versicherer hiermit auch gegen Hochwasser, Überschwemmungen, Rückstau, Schneedruck und Lawinen geschützt.

Unterversicherung vermeiden

Auch wenn es sich bei der Hausratversicherung um eine Neuwertversicherung handelt, damit der Versicherte das Objekt wieder im Neuzustand kaufen kann, sollte stets geprüft werden, ob die Versicherung auch dem heutigen Standart noch entspricht. Weiter ist darauf zu achten, dass der Versicherte mit dem Anbieter der Hausratversicherung eine entsprechend ausreichende Versicherungssumme bestimmt, da ansonsten Unterversicherung droht.

In diesem Fall sind Gegenstände nur entsprechend der Versicherungssumme abgedeckt mit der Folge, dass der Geschädigte lediglich eine geringe oder gar keine Entschädigung erhält. Um den passenden Deckungsbetrag festzulegen, sollten als Richtwert 800 Euro pro Quadratmeter Fläche vereinbart werden. Für diesen Fall entfällt dann auch eine Prüfung auf Unterversicherung durch die Gesellschaft im Falle eines Schadens.

Grundsätzlich sollten die optionalen Leistungen einer Hausratversicherung die Kernpunkte Unterversicherungsverzicht, Außenversicherung und Elementarschaden-Schutz enthalten. In diesem Falle kommt es immer zur Auszahlung des gesamten Wertes des Schadens, was auch für versicherte Gegenstände gilt, die jemand aus dem Auto stiehlt.

Ferner ist der Versicherte gegen Ursachen wie Flut, Erdrutsch, Lawinen oder Erdbeben versichert. Diese Art der Elementarschäden muss allerdings immer gesondert mit dem Anbieter vereinbart werden.

Eine Hausratversicherung sollte auch keine Kostenfrage darstellen, denn diese Art der Absicherung ist heute fast ausschließlich auch mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu haben. So erhalten Interessenten zum Beilspiel die Absicherung einer 50-Quadratmeter- Wohnung ohne den Einschluss einer Fahrradversicherung je nach Wohngegend bereits ab einem Jahresbeitrag in Höhe von 25 Euro.

Natürlich ist der Versicherungsschutz in Großstädten weitaus teuerer. Interessenten sollten sich deshalb einen Vergleich zwischen den verschiedenen Angeboten der Hausrat-Versicherer vornehmen. Dieser Service kann grundsätzlich kostenlos genutzt werden.

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