So wechselt man die Hausratversicherung

Von einem Versicherungswechsel kann gesprochen werden, wenn ein Versicherungsnehmer seine bereits bestehende Hausratversicherung nicht mehr fortführen möchte und stattdessen eine neue Versicherung bei einem anderen Anbieter abschließt. Ein Anbieterwechsel erfolgt meist aus dem Grund, einen veränderten Versicherungsschutz zu erhalten. Zum einen hat der Versicherte die Möglichkeit, durch den Wechsel von einem niedrigeren Beitrag zu profitieren oder aber er genießt einen umfangreicheren Versicherungsschutz für seinen Hausrat. In diesem Fall muss der bestehende Versicherungsvertrag rechtzeitig gekündigt werden, damit ein Ausstieg überhaupt möglich ist. Ein Versicherungswechsel kann aber auch durch den Wechsel des Versicherungsnehmers selbst erfolgen. Dies ist häufig nach Hochzeiten der Fall, wenn nicht mehr nur eine Person als Versicherungsnehmer auftritt, sondern beide Ehepartner. Ein solcher Wechsel ist völlig unproblematisch und kann zu jeder Zeit durchgeführt werden.

Gerade innerhalb der Hausrat sind die Preisunterschiede enorm, die Leistungen hingegen oftmals gering. Wer auf solche Leistungen nicht verzichten möchte, hat die Möglichkeit, zu einem günstigen Tarif zu wechseln. So hat aktuell Finanztest 134 Hausratversicherer untersucht und festgestellt, dass die Kunden an einem Modellort, der für den Tarifvergleich festgelegt wurde, beim günstigsten Anbieter 46 Euro im Jahr, beim teuersten 211 Euro zahlen. Noch extremer sind die Preisunterschiede in Großstädten, hier gibt es den günstigsten Anbieter für 107 Euro jährlich, der teuerste verlangt 588 Euro. Auch wenn die Leistungen von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich sind, bedeutet teuer nicht immer besser. Viele Hausratpolicen decken vielfach nur Einbruchdiebstähle, nicht aber den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln von der Terrasse oder aus dem Garten mit ab. Gerade die recht teueren Tarife decken nicht einmal den Diebstahl aus dem Auto ab. Ein Großteil der Versicherer übernimmt den Schaden auch dann nicht, wenn Geräte aus Gemeinschaftsräumen wie der Waschküche ohne Einbruch gestohlen werden.

Ein Großteil der Kunden kritisiert zudem die schlechte Informationspolitik sowie die teilweise undurchsichtige Wertermittlung durch die Versicherer. Hinzu kommen verschleppte Zahlungen, eine schlechte Kommunikation sowie unhöfliche Sachverständige. Einen weiteren äußerst problematischen Punkt stellen auch die irreführenden Versicherungsbedingungen dar, bei denen sich der Versicherer aus der Leistungspflicht entzieht, wenn sich der Kunde grob fahrlässig verhält. Dies gilt bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften selbst dann, wenn ein Versicherter seine Wohnung bei gekipptem Fenster für längere Zeit verlässt. Da die Höhe der Erstattungssumme stets vom Schweregrad der Fahrlässigkeit abhängt, verzichten andere Gesellschaften wiederum in ihren Bedingungen bis zu einer bestimmten Summe auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Dieser Mehrwert wird andererseits wieder durch widersprechende Paragrafen stark eingeschränkt.

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Der Wechsel in eine höhere Tarifzone

Verändert sich durch einen Umzug auch die Postleitzahl, kann es vorkommen, dass der Versicherte in einer höheren Tarifzone wohnt. Für diesen Fall hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, wobei die Kündigung innerhalb von einem Monat nach Mitteilung über die erhöhte Prämie schriftlich beim alten Versicherer eingehen muss. In allen anderen Fällen lässt sich die Hausratversicherung schriftlich und ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Wird dieser Termin verpasst, verlängert sich die Laufzeit wieder um ein Jahr.

Wird allerdings der Beitrag erhöht, ohne dass sich entsprechend auch die Versicherungsbedingungen ändern, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, weshalb der Versicherer auch außerhalb der Drei-Monats-Frist eine Kündigung akzeptieren muss. Ein besonderes Kündigungsrecht besteht auch nach einem Schadensfall, weshalb der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats fristlos kündigen darf. Aber Achtung: Für diesen Fall ist es dem Versicherungsunternehmen erlaubt, den Versicherungsbeitrag für das ganze Jahr einzubehalten.

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