Wohnflächentarife

Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte der Wert des eigenen Hausrats möglichst realistisch eingeschätzt werden. Als Richtwert empfehlen die Versicherer eine Versicherungssumme in Höhe von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Allerdings kann dieser Richtwert je nach Versicherer oder Tarif variieren. Bei diesem Richtwert wird im Schadensfall nicht geprüft, ob der Versicherte auch tatsächlich ausreichend versichert war. Dennoch stellt dieser Richtwert eine Empfehlung dar, denn die tatsächlich benötigte Versicherungssumme kann hiervon natürlich auch abweichen. Für diesen Fall lohnt es sich, die Versicherungssumme individuell zu berechnen. Andererseits kann sich dieser Richtwert auch negativ auswirken. Wer zum Beispiel eine große Wohnung hat, kommt automatisch auch auf eine hohe Versicherungssumme. Befindet sich in dieser großen Wohnung aber nur ein kleiner Mobiliarwert, zahlt der Versicherte hierdurch einen unnötig hohen Beitrag.

Aber auch für den umgekehrten Fall, finden sich negative Auswirkungen. Zwar sorgt eine kleine Wohnung auch für einen geringen Beitrag, handelt es sich aber um einen hohen Hausratswert, ist der Versicherte meist unterversichert. Daher gibt es auch Versicherer, die ihre Hausratversicherung nur auf Basis von Wohnflächentarifen anbieten. Hierbei muss durch den Versicherten nur die richtige Wohnfläche angegeben werden, damit der Versicherer auf eine Unterversicherung verzichtet. Innerhalb der Wohnflächentarife bieten die Versicherer entweder eine unbegrenzte Versicherungssumme oder aber eine pauschale Entschädigungsgrenze pro Quadratmeter an.

Sowohl für Hausbesitzer als auch für Mieter ist es empfehlenswert, eine private Hausratersicherung abzuschließen. Vor jedem Abschluss sollten sich Versicherte aber ausgiebig über die Konditionen und Bedingungen informieren, da ein übereilter Vertragsabschluss stets unbeabsichtigte Folgen nach sich ziehen kann. Einer dieser Folgen stellt auch die Unterversicherung dar. Eine Unterversicherung liegt bei den klassischen Summentarifen immer dann vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme in der Hausratversicherung geringer ist als der tatsächliche Wert des Hausrats. Kommt es dann zu einer Schadensfeststellung, ist der Versicherer berechtigt, die Entschädigung entsprechend zu kürzen. Eine solche Kürzung kann sich beim klassischen Summentarif ohne Deckungserweiterung ergeben. Vorteile bieten hingegen die neuzeitlichen Wohnflächentarife mit und ohne Höchstentschädigungssumme. Bei diesen Tarifen wird lediglich die Wohnfläche des zu versichernden Haushaltes für die Ermittlung des Versicherungsbeitrages zugrunde gelegt.

Der Vorteil liegt darin, dass keine fixe Versicherungssumme ermittelt oder vereinbart werden muss. Dadurch entfällt auch die übliche Aufstellung zur Versicherungssummenermittlung. Bei der Ermittlung der Wohnfläche zählen neben der Haushaltswohnfläche auch die Hobbyraumflächen. Keller- und Speicherräume zählen dann nicht zur Wohnfläche, wenn sie hierfür nicht ausgebaut sind. Nicht zur Wohnfläche rechnen Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen. Um einen optimalen Versicherungsschutz zu genießen, sollte darauf geachtet werden, dass stets die korrekte Wohnfläche angegeben wird. Hinweis: Bei Wohn- und Geschäftshäusern gehört innerhalb der gleitenden Neuwertversicherung auch die gewerbliche Nutzfläche zur Wohnfläche. Sie bildet damit die Grundfläche aller Räume der Gewerbeeinheiten einschließlich der Lagerräume. Mitversichert sind auch zum Gebäude gehörende Garagen, Carports, Gewächs- und Gartenhäuser sowie alle baulichen Grundstücksbestandteile bis zur Höhe der vereinbarten Entschädigungsgrenze.

Innerhalb der Gebäudeersicherung wird hingegen meist nach dem gleitenden Neuwertfaktor dynamisiert. Für diesen Fall passt sich die Versicherungssumme an die Wertentwicklung der Immobilie – dem gleitenden Neuwert – automatisch an. Da hierdurch ein absoluter Unterversicherungsverzicht gewährleistet ist, erhält der Versicherte im Schadensfall auch den Ersatz in vollständiger Höhe. Eine andere Möglichkeit ist die Wertermittlung nach dem Versicherungswert 1914. Ausgehend von diesem Wert wird der aktuelle Zeitwert unter Berücksichtigung des Baukostenpreisindex hochgerechnet. Eine andere Alternative zur Wertermittlung stellt die Bestimmung durch einen Bausachverständigen dar. Versicherungsnehmer sollten ihr Augenmerk dabei mehr auf die Versicherungsleistungen und weniger auf die Prämienhöhe richten. Zudem gewähren die meisten Versicherer Rabatte auf ein neu gebautes Haus. Je nach Versicherer gilt dieser Neubaurabatt für einen Zeitraum bis zu 15 Jahren, danach wird der Versicherungsvertrag automatisch auf den Normaltarif umgestellt.

Hinweis: Um sich vor einer Unterversicherung zu schützen, bieten die Gesellschaften eine Sonderklausel über den Unterversicherungsverzicht an. Hierbei ist es allerdings unabdingbar, beim Hausratversicherer eine Mindestversicherungssumme pro bewohnten Quadratmeter festzulegen. Diese kann je nach Anbieter zwischen 600 und 750 Euro liegen. Dafür kann der Versicherte aber im Schadensfall mit einer maximalen Entschädigung rechnen. Wer zum Beispiel für seine 70-Quadratmeter-Wohnung einen Wert von 600 Euro pro Quadratmeter festlegt, vereinbart damit eine Versicherungssumme in Höhe von 42.000 Euro. Wer einen entsprechenden Versicherungsvergleich durchführt, sollte darauf achten, dass der Rechner alle Tarifarten beinhaltet. Nur so ist ein richtiger Vergleich möglich.

 

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