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Mit Stehlgutliste nach Einbruch zum Geld

Freitag den 20.04.2012

Um nach einem Wohnungseinbruch den Schaden vom Versicherer ersetzt zu bekommen, muss so schnell wie möglich eine so genannte „Stehlgutliste“ beim Versicherer und bei der Polizei eingereicht werden. (weiterlesen…)…

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