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Silberbesteck ist kein Hausrat

Eines Besseren belehren lassen musste sich eine Klägerin vor dem Kammergericht (KG) Berlin. Die Hauptstadtrichter entschieden nämlich unter dem Aktenzeichen 6 U 79/06, dass wertvolles Silberbesteck nicht zum Hausrat gehört. Sofern dieses also, etwa wegen eines Einbruchsdiebstahls, abhandenkommt, braucht die Hausrat-Versicherung den Schaden nicht zu ersetzen. Im vorliegenden Fall ging es um Silberbesteck, dass immerhin knapp 8.000 Euro wert war.

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