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Kein Schadenersatz vom Betreiber eines Fitness-Studios

Auch in Fitness-Studios oder Saunaanlagen ist die Gefahr durchaus groß, dass Wertsachen gestohlen werden. Wer allerdings im Ernstfall meint, den Betreiber des Studios oder einer Sauna für einen Diebstahlschaden haftbar machen zu können, der irrt gewaltig.

So die Quintessenz einer Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm unter dem Aktenzeichen 8 U 234/04. Die Besucher müssten schon selbst darauf achten, dass sie keine Wertgegenstände wie teure Uhren oder Bargeld mitbrächten und diese einfach in einem der Spinde aufbewahrten. Für versierte Diebe sei es nämlich kein Problem, solche Spinde aufzubrechen und die Wertgegenstände zu entwenden.

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