Antiquitäten

Immer wieder fragen sich Versicherte, was innerhalb der Hausrat eigentlich zu den Antiquitäten zählt und wofür die Versicherung überhaupt aufkommt für den Fall, dass etwas passiert? Gerne erinnert man sich dabei an die Nähmaschine mit Pedalantrieb oder an die Zinnsoldaten aus dem 19. Jahrhundert. Dabei gelten versicherungstechnisch als Antiquitäten grundsätzlich diejenigen Sachen, die älter als 100 Jahre sind. Unter diese Sachen fallen unter anderem alte Bücher, Waffen, Musikinstrumente oder ganze Sammlungen. Versichert in der Hausrat sind aber auch Sachen wie alte Gebrauchsgegenstände (Nähmaschine) oder Porzellangeschirr, das noch benutzt wird. Zwar deckt die Hausratversicherung alle Antiquitäten, die sich in einer Wohnung befinden, da diese aber zu den Wertsachen gerechnet werden, unterliegen sie einer entsprechenden Entschädigungsgrenze, die in den meisten Fällen bei 20 Prozent der Deckungssumme liegt.

Beispiel: Wurde durch den Versicherungsnehmer eine Versicherungssumme in Höhe von 80.000 Euro vereinbart, darf der Schaden an allen Antiquitäten und Wertsachen zusammen den Betrag von 16.000 Euro nicht überschreiten. Liegt der Schaden über dieser Grenze, kann er durch den Versicherer nicht vollständig erstattet werden.

Eine Ausnahme von dieser Grenze bilden allerdings über 100 Jahre alte Möbel, da diese zu den Einrichtungsgegenständen und nicht zu den Antiquitäten zählen. Da Omas alter Kleiderschrank damit auch nicht zu den Wertsachen gerechnet werden darf, fällt er auch nicht unter die 20-Prozent-Grenze. Gegen einen Mehrbeitrag lässt sich diese Entschädigungsgrenze sowohl für gestohlene als auch für beschädigte Sachen entsprechend anheben. Damit Antiquitäten in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden können, lassen viele Versicherer ein Schätzgutachten anfertigen. Der Grund: Handelt es sich zum Beispiel um wertvolle Erbstücke, dann bringt eine Kaufquittung, die den Wert dieses Objekts belegen würde, für den Versicherer wenig. Solche Schätzungen können entweder beim Antiquitätenhändler oder bei Online-Schätzdienste durchgeführt werden.

Personen, die über sehr viele Antiquaren Wertsachen zuhause verfügen, ist eine so genannte Valorenversicherung anzuraten, die zusätzlich zur Hausratversicherung abgeschlossen werden kann.

Die jeweiligen Beitragerhöhungen werden von den Versicherern sehr unterschiedlich gehandelt und sollten deshalb im Einzelfall beim Versicherungsvertreter erfragt werden. Sind in einem Haushalt sehr wertvolle Gegenstände wie Antiquitäten vorhanden, ist es zunächst einmal sinnvoll, den tatsächlichen Wert des Hausrats zusammen zu rechnen, da die nach der Wohnungsgröße berechnete Deckungssumme für diesen Fall zu niedrig ausfallen könnte. Der Wert der Antiquitäten kann hingegen durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellt werden. Für Personen, die ganze Sammlungen oder viele Antiquitäten sowie andere Wertsachen in ihrem Haus aufbewahren, empfiehlt sich zudem der Abschluss einer Kunst- oder Antiquitätenversicherung (sog. Valorenversicherung).

Der Vorteil dieser Versicherung: Sie deckt neben den in der Hausrat versicherten Gefahren auch all diejenigen Schäden ab, die durch einen Transport dieser Stücke – wie zum Beispiel zu einer Ausstellung – entstehen können. Einige Versicherer decken sogar Schäden ab, die auf die Unachtsamkeit des Besitzers zurückzuführen sind. Weiterer Vorteil: Die wertvollen Stücke sind durch die Valorenversicherung nicht nur zu einem Bruchteil der Versicherungssumme abgesichert.

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