Aufräumungskosten

Sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Gebäudeversicherung sind neben den versicherten Sachen auch gewisse Kosten mitversichert. Denn vielfach kann es im Rahmen eines Schadensfalles, bei dem eine dieser beiden Versicherungsformen zum Tragen kommt, zur Entstehung von Transport- und Lagerkosten kommen, wenn zum Beispiel die Wohnung ausgebrannt ist und die Möbel nur noch Schutt und Asche sind. Die Versicherer zahlen auch dann eine Entsorgung, wenn das Haus oder der Hausrat durch Vandalismus beschädigt oder zerstört wird. Gleiches gilt, wenn das Gebäude von einem Hochwasser betroffen wurde.

Versicherte Kosten treten auch dann auf, wenn im Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden Sachgegenstände innerhalb des Gebäudes oder der Wohnung an eine andere Stelle bewegt werden müssen, um eine Renovierung oder Instandsetzung der zu Schaden gekommenen Gebäude oder Räumlichkeiten zu ermöglichen. Auch wenn diese Bewegungs- und Schutzkosten zu den so genannten Sekundärschäden zählen, sollten Versicherte darauf achten, dass diese auch mitversichert sind. Denn die größten Schäden stellen in der Regel die Primärschäden dar, wie sie durch Brand in einer Wohnung oder durch einen Wasserrohrbruch entstehen können. Andererseits stellen auch die Sekundärschäden einen enormen Kostenfaktor dar. Das können zum Beispiel Kosten für Aufräumarbeiten, für Dienstleister wie Maler, Fliesenleger etc., für zu erstellende Gutachten sowie auch ein möglicher Verdienstausfall sein.

Allerdings gibt es bei den meisten Versicherungen für diese Sekundärschäden so genannte Entschädigungsgrenzen für die Erstattung der versicherten Kosten. Einige Gesellschaften versichern dieses Ereignis auch unter dem Punkt „Transport- und Lagerkosten“. In jedem Fall aber sind die Aufräumkosten entweder prozentual oder betragsmäßig begrenzt. Hinweis: Versicherungsnehmer sollten in diesem Punkt unbedingt einen Blick in ihre Versicherungsunterlagen werfen, um zu prüfen, ob die Leistungen noch entsprechend ausreichend sind.

Vielfach kann es sogar erforderlich sein, dass Sachgegenstände ganz aus dem Gebäude oder der Wohnung abtransportiert werden, um diese fremd einlagern zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten wie Abtransport, Einlagerung und Rücktransport sind sowohl über die Hausrat- als auch über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Falls nötig, werden die Transport- und Lagerkosten auch unter Bewegungs- und Schutzkosten im Versicherungsvertrag geführt. Übernimmt der Versicherungsnehmer bereits nach Eintritt des Versicherungsfalls eigenständige Maßnahmen, um hierdurch den Schaden zu begrenzen oder zu verhindern, so können auch diese anfallenden Kosten über die Hausrat abgerechnet werden. Zu den allgemeinen Aufräumkosten in der Hausratversicherung zählen:

• Kosten für das Aufräumen einer Wohnung nach einem Hausratschaden
• Kosten für den Abtransport der zerstörten Sachen
• Kosten für den Einbau neuer Schlösser, wenn nach einem Einbruch die Schlüssel gestohlen wurden
• Kosten für die Bewachung der Wohnung, wenn diese nicht anders gesichert werden kann
• Kosten für einen Hotelaufenthalt oder eine andere Unterbringung, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde
• Kosten für Reparaturen von Hausratsschäden nach Einbruch oder Vandalismus
• Transport und Lagerung von Hausrat, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde
• Auch die gesetzliche Umsatz- oder Mehrwertsteuer ist Bestandteil der Entschädigung.

Steht ein Anspruch des Versicherungsnehmers dem Grunde und der Höhe nach fest, dann hat der Versicherer die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen zu leisten. Des Weiteren kann der Versicherungsnehmer einen Monat nach dessen Schadensmeldung den Entschädigungsbetrag als Abschlagzahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Wird die Entschädigung durch den Versicherer nicht innerhalb einen Monats nach Schadensmeldung geleistet, dann ist der Entschädigungsbetrag seit Anzeige des Schadens entsprechend zu verzinsen. Für diesen Fall werden die Zinsen auch immer zusammen mit der Entschädigung fällig. Was die Höhe des Zinssatzes anbelangt, liegt dieser bei einem Prozent unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) und beträgt mindestens vier Prozent bzw. höchstens sechs Prozent pro Jahr, soweit nicht aus anderen rechtlichen Gründen ein weitaus höherer Zins zu zahlen ist.

 

Die günstigste Hausratversicherung finden