Gartenmöbel / Gartengeräte

Immer mehr Gartenliebhaber entscheiden sich für schicke Outdoor-Gartenmöbel und wollen diese natürlich auch nach draußen stellen. Da diese Möbel über wetterfeste Eigenschaften verfügen, können sie dort auch einen ganzen Sommer lang bleiben. Gerade in diesem Punkt gilt es dann, seine Hausratversicherung zu überprüfen. Erst wenn dieser Schutz in der Hausrat eingeschlossen ist, kann man Terrasse oder Garten so richtig genießen. Denn nicht nur Diebe können die Möbel stehlen, auch Starkregen, Hagel oder heftige Sturmböen können zu Beschädigungen an den Sachen führen.

Dabei darf nicht vorausgesetzt werden, dass Sachen wie Gartenmöbel oder Gartengeräte selbstverständlich in der Hausrat mitversichert sind. Oftmals muss die Hausrat auf den neuesten Stand gebracht werden, da diese nur Dinge versichert, die sich innerhalb eines Hauses befinden. Vielfach lassen sich aber Gartenmöbel oder -geräte gegen einen geringen Aufpreis mitversichern. Lediglich bei längerer Abwesenheit sollte das Eigentum richtig geschützt werden, denn bei Verluste durch einfachen Diebstahl besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht nur bei Einbruchdiebstahl der Gebäude gebunden ist.

Hinweis: Kunststücke oder Gegenstände, die im Garten beschädigt werden, können grundsätzlich nicht mitversichert werden. Besonders teure Gartenmöbelgarnituren gehören nach dem Gebrauch in jedem Fall in einen abschließbare Raum. Dies kann ein Haus, ein Keller oder ein Schuppen sein. Mitversichert sind auch Gartengeräte wie zum Beispiel der Rasenmäher.
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