Hausratversicherer bieten Versicherungsschutz auch für Hausbesitzer

Eine Hausratversicherung ist aber auch eine Versicherung für Hausbesitzer, die zum Beispiel Feuerschäden, Wasserschäden oder auch Schäden bei Einbruch oder Diebstahl absichern möchten. Um das Eigentum vor Schäden zu schützen, verlassen sich rund 25 Prozent aller Deutschen auf eine Hausratversicherung, insbesondere deshalb, weil die Quote der verzeichneten Einbrüche in den letzten Jahren weiter anstieg. Hier greift die Versicherung für den Fall, dass Gegenstände aus einem gegen unbefugten Zugriff gesicherten Bereich (eigene Wohnung oder Haus) gestohlen und im Zuge eines solchen Eingriffs beschädigt werden. Typischerweise leistet die Hausratversicherung auch bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder wenn bei einem Rohrbruch durch ausgetretenes Wasser Schäden an den Gegenständen in der Wohnung entstanden sind.

Je höher der Wert der Einrichtungsgegenstände in einem Haus oder einer Wohnung, desto wichtiger wird der Abschluss einer Hausratversicherung. Gerade in unserem Zeitalter werden die technischen Produkte immer hochwertiger, dies gilt mittlerweile auch für Objekte aus dem Kunstbereich. Kommt es hier zu einem Schaden, wird schnell eine hohe Summe fällig. Auch der Schutz von kostbaren Kleidungsstücken, Schmuck oder Bargeld fallen unter den Versicherungsschutz, aber auch alle Wertpositionen, die im Keller oder im Dachgeschoß gelagert werden.

Wichtig ist beim Abschluss einer Hausratversicherung, dass der Versicherungsnehmer den Wert seiner Ausstattung und Einrichtung nicht zu niedrig einschätzt, weil er lediglich Versicherungsbeiträge einsparen möchte. Kommt es in diesem Fall zu einem Schadenereignis, kann der Versicherungsnehmer nicht mit der vollen Erstattung des Wiederbeschaffungswertes rechnen. Gleiches gilt, wenn der Wert der versicherten Gegenstände über die Zeit hinweg allmählich ansteigt, ohne dass entsprechend die Versicherungssumme nach oben korrigiert wird. Von daher sollte in jedem Fall der Wert der Einrichtung jährlich neu überschlagen und entsprechend auch die Versicherungssumme angepasst werden.

Regelmäßig nicht versichert in der Hausrat sind Schäden, die aufgrund von Naturgewalten oder Katastrophen entstehen. Diese Schäden lassen sich allerdings durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung absichern. Während der Abschluss einer Hausratversicherung in vielen Ländern bei Anmietung von Wohnraum zwingend ist, wird in Deutschland der Abschluss lediglich empfohlen. Versicherungsnehmer sollten auch darauf achten, dass sie alle Fragen im Versicherungsantrag vollständig und richtig beantworten. Wichtig ist eine Hausrat auch für alle Freiberufler und Selbständigen, die sich in ihrer Wohnung ein gewerblich genutztes Büro eingerichtet haben. Eben diese Räume sind in der Regel mit einer teuren EDV ausgestattet.

Eine entsprechende Absicherung ist auch hier möglich, allerdings fällt für das gewerblich genutzte Büro ein höherer Versicherungsbeitrag an als für den Rest der Wohnung. Ansonsten sollten Versicherte auch gewisse Obliegenheiten beachten. Wo zum Beispiel für Hausarbeiten ein Gerüst aufgestellt wird, sollte der Versicherer rechtzeitig hiervon in Kenntnis gesetzt werden. Denn mit der Stellung eines Gerüsts steigt auch entsprechend das Risiko, Opfer eines Einbruchdiebstahls zu werden. Neben der Hausratversicherung ist auch bei der Wohngebäudeversicherung oft die Wahl des richtigen Vertragstyps zu achten. Für viele Versicherte ist es manchmal sinnvoll, einen Vertrag zu wählen, der sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes beziehungsweise des Hausrats anpasst. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Versicherer im Schadenfall auch immer den jeweiligen Wiederbeschaffungswert bezahlt.

Wer den Wert eines Wohngebäudes nicht selber ermitteln kann, sollte sich einen Rat von einem sachkundigen Dritten holen. Versicherte, die auf Nummer sicher gehen wollen, füllen ihr Antragsformular mit einem Versicherungsvertreter aus. Zu beachten ist zudem, dass gegenüber der Versicherung alle Wertveränderungen des Gebäudes, etwa durch An- und Umbauten, rechtzeitig mitgeteilt werden müssen.

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