Wann zahlt welche Versicherung für Sturmschäden?

Das Orkantief Xaver kommt nach Deutschland und wird in der Folge wohl für einiges an Verwüstung sorgen. Doch wann zahlt eigentlich welche Versicherung für Sturmschäden an Fahrzeugen und Gebäuden?

Dieser wichtigen Frage sind wir nachgegangen und wollen die entsprechenden Informationen gerne an unsere Leserinnen und Leser weiterreichen.

Fahrzeugschäden durch Sturm

Wenn ein Sturm durchs Land zieht, gibt es meist auch zahlreiche Schäden an Fahrzeugen wie Autos und Motorräder. Doch welche Versicherung zahlt dann eigentlich dafür, wenn es zu solchen Sturmschäden an Pkw und Zweirad kommt? Die Teilkasko zahlt dann, wenn eine Windstärke von acht erreicht wurde. Dabei werden auch die Schäden ersetzt, die durch herumfliegende Äste oder Gegenstände verursacht wurden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Unfall wegen des Sturms verursacht wurde. Hier greift die Teilkasko in der Regel nicht, sondern nur die Vollkasko kommt für die Schäden auf. Eine Zurückstufung bei der Schadensregulierung erfolgt bei Sturmschäden übrigens nicht, es sei denn, der Unfall ist selbst verschuldet, doch die Selbstbeteiligung, die in der Versicherungspolice vereinbart wurde, gilt natürlich auch in diesem Fall.

Durch Sturm verursachte Gebäudeschäden

Vor allem Gebäude sind es, die von großen Sturmschäden betroffen sind. So entstehen laut Statistiken 70 Prozent aller durch Orkane verursachten Schäden an Gebäuden. Ob die Wohngebäudeversicherung für die entstandenen Schäden aufkommt, hängt davon ab, wie hoch die erreichte Windstärke war, die Versicherungen zahlen erst bei Sturmschäden ab Windstärke acht. Und dies auch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer  die Schäden, die durch Hagel und Sturm entstehen, in seine Versicherungspolice hat aufnehmen lassen. Messen selbst musste der Versicherte die Windstärke dabei indes nicht, hier reicht es aus, wenn in eine Wetterstation in der Nähe eine solche Sturmstärke ermittelt hat. Dies geht zumindest aus einem Urteil des Ober­landes­gerichtes Karls­ruhe hervor, das unter dem Aktenzeichen Az. 12 U 251/04 zu finden ist.

Ersetzt werden durch die Wohngebäudeversicherung Kosten für umgestürzte Schornsteine, Gebäudeschäden durch umgeknickte Bäume und die Kosten für durch den Sturm abgedeckte Dächer. Ebenfalls versichert sind dabei die Garage und andere Nebengebäude wie das Gartenhaus, so denn sie sich auf dem gleichen Grundstück wie das versicherte Hauptgebäude befinden – und in der Versicherungspolice mit aufgeführt sind.

Kommt es indes in der Kanalisation zu einem Rückstau durch einen Starkregen, trotz einer Rückstausicherung, und es kommt zu einer Überflutung des Kellers, hilft auch die Wohngebäudeversicherung nicht mehr weiter, hierfür wird eine Elementarschaden-Zusatz­versicherung benötigt, die es als ergänzende Versicherung zur Hausratversicherung wie eben auch zur Gebäudeversicherung gibt.

Meldepflicht für Versicherungsschäden nach einem Sturm

Wichtig ist bei Sturmschäden vor allem eines: die entstandenen Schäden umgehend der Versicherung zu melden. Die erste Meldung ist per Telefon oder Email möglich, dabei kommt es auch nicht darauf an, dass die Schäden schon detailliert mitgeteilt werden müssen, sondern es handelt sich um eine erste Schadensmeldung. Wichtig ist dann jedoch, dass der Versicherte Vorsorge treibt, dass die Schäden nicht noch weiter steigen, indem zum Beispiel betroffene Bereiche nicht gesichert werden und dadurch Folgeschäden entstehen. Hierbei kann es der Fall sein, dass die Versicherung die Zahlung für diese nicht direkt durch den Sturm entstandenen Schäden verweigert, weil keine Sorgfalt geübt wurde.

Zum Hausratversicherungs-Vergleich