Was die Hausratversicherung teuer macht

Wer einmal vorhat, in einem gemütlichen alten Fachwerkhaus zu wohnen, der sollte sich bezüglich der Versicherungsbeiträge sicher sein. Zwar liegen diese Traumhäuser meist ganz sicher auf dem Land, andererseits geht ein solches Heim wesentlich leichter in Flammen auf als eine Plattenbauwohnung. Dafür wird auf dem Land wieder weniger eingebrochen als in der Stadt. Was sich also auf der einen Seite erhöhend auf den Beitrag auswirkt, wirkt sich auf der anderen Seite wieder Beitrag senkend aus. Daher lässt sich auch über die Preise in der Hausratversicherung nichts Pauschales sagen. Vielmehr hängen die Versicherungsbeiträge von vielen einzelnen Faktoren ab.

Das größte Problem der Versicherer: Nicht jede Versicherung gewichtet die einzelnen Faktoren gleich. Dies betrifft insbesondere Singles, die beitragsmäßig tiefer in die Tasche greifen müssen, weil sie einfach öfters unterwegs sind. Zudem besagen die einzelnen Bestimmungen der Hausratversicherung, dass eine Wohnung beziehungsweise ein Haus lediglich 60 Tage im Jahr unbeaufsichtigt bleiben darf. Und ein Objekt ist auch nur dann beaufsichtigt, wenn jemand darin übernachtet. Entsprechend werden Ferienwohnungen in der Hausrat teurer bewertet als normale Wohnungen.

Ob ein Zusatzangebot sinnvoll ist oder nicht, sollte nicht vom Beitrag abhängig gemacht werden. Wer nämlich sein Urlaubsparadies drei Wochen gebucht hat, nach der ersten Woche aber durch den Nachbar informiert wird, dass in seiner Wohnung ein Wasserschaden stattgefunden hat, der wird natürlich versuchen, im Eiltempo die Heimreise anzutreten. Da jedoch die Reise für drei Wochen gebucht wurde, können Betroffene vom Reiseveranstalter keine Erstattung erwarten. Denn dieser kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass Zuhause ein Wasserschaden stattfand. Für diese Fälle bieten die Hausratversicherer eine so genannte Deckungserweiterung an, über die die Rückreisekosten eingeschlossen sind. Diese Erweiterung in der Hausratversicherung (Rückreisekostenversicherung) ersetzt dann die bereits gezahlten, aber entgangenen Urlaubstage sowie die gesamte Heimreise.

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Auch eine der beliebtesten Erweiterungen der Hausrat, die Fahrraddiebstahl, führt in der Regel zur Beitragerhöhung. Denn eine solche Erweiterung ersetzt das Rad auch dann, wenn es beim Einkaufen vor dem Kaufhaus gestohlen wird. Die regulären Fahrradversicherungen decken hingegen meist nur Diebstähle am Tag ab, die zwischen 6:00 und 22:00 Uhr stattfinden. Nach 22:00 Uhr dürfen Fahrräder nur auf der Strasse bleiben, wenn sie in Gebrauch sind. Wer um 23:00 Uhr das Kino verlässt und sein Fahrrad vermisst, kann daher nicht mehr auf Versicherungsschutz hoffen.

Ähnliches gilt für Wasserschäden durch ein Wasserbett oder ein Aquarium. Auch hierzu bedarf es einer Deckungserweiterung in der Hausrat. Mitversichert werden können auch Gegenstände, die in einem Auto oder in einem Boot aufbewahrt werden. Zu beachten ist lediglich, dass das Fahrzeug abgeschlossen sein muss. Auch Überspannungsschäden, die nicht durch Blitzschlag, sondern durch Schaltvorgänge im Netz verursacht werden, bedürfen einer zusätzlichen Deckungserweiterung. An eine Erweiterung sollten auch Freiberufler denken, die ihren PC ausschließlich beruflich nutzen. Anzuraten ist diese Erweiterung immer dann, wenn sich in einer Wohnung ein teurer Flachbildfernseher oder eine Heimkinoanlage befindet. Aber auch Zusatzleistungen lassen sich beitragserhöhend versichern. Dies betrifft zum Beispiel Gegenstände, die sich auf einem Grundstück befinden, das zum Haus gehört. Auf diese Weise lässt sich neben den Gartenstühlen auch die Wäsche auf der Leine gegen Diebstahl versichern. In der regulären Hausrat sind diese Dinge nur mitversichert, wenn diese sich im Schuppen oder im Keller befinden. Auch Mütter, die ihren Kinderwagen vor der Haustüre stehen lassen, können diesen gezielt versichern.

Personen, die in einem Hochwasser gefährdeten Gebiet wohnen, können diese Risiken über die Deckungserweiterung „Elementarschäden“ versichern. In diesen Bereich fallen unter anderem Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen. Wer in seiner Küche einen Ceranherd sein Eigen nennen darf, kann den entsprechenden Schutz durch eine Glaskeramikerweiterung erreichen. Wurde bereits eine Glasversicherung abgeschlossen, kann auf eine Glaskeramikversicherung verzichtet werden, da diese meist auch Schäden am Ceranfeld abdeckt.

Interessenten sollten eine Hausratversicherung wie einen Baukasten betrachten, der stets an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden muss. Für den Schaden und die Beitragshöhe stellt sich daher immer die Frage nach der Wahrscheinlichkeit. Versicherte sollten sich also die Frage stellen, ob es ihnen tatsächlich passieren kann, dass ihnen der Kinderwagen oder die Wäsche von der Leine geklaut wird. Diese Fragestellungen sind wichtig, weil alle Erweiterungen den Versicherungsbeitrag entsprechen in die Höhe treiben. Wer also falsch oder überversichert ist, sollte Überlegungen über einen Wechsel anstellen. Versicherte sollten sich daher Gedanken über die verschiedenen Kriterien machen, die sich sowohl auf den Versicherungsbeitrag als auch auf die angebotenen Leistungen der jeweiligen Versicherungen auswirken. Dies betrifft unter anderem auch den Versicherungsort, der sich beitragserhöhend auswirken kann. Denn befindet sich am Hauptwohnsitz ein potentiell feuergefährlicher Betrieb (z.B. Disko, Lackiererei) in der Nachbarschaft, muss der Versicherungsnehmer deutliche Risikozuschläge in Kauf nehmen.

In Bezug auf die Versicherungssumme sollte der Versicherungsnehmer stets angeben, ob er nur bestimmte Gegenstände beziehungsweise Schäden mit eingeschlossen haben möchte oder auch noch eine Deckungserweiterung wünscht. Wer eine Elementarschadenversicherung beantragt, muss damit rechnen, dass es die Versicherung zur Bedingung macht, dass in den vergangenen 10 Jahren kein Elementarschaden eingetreten ist. War dies dennoch der Fall, kann der Versicherer den Abschluss verweigern. Grundsätzlich sollten Versicherungsinteressenten sowohl auf die Kosten als auch auf die angebotenen Leistungen der jeweiligen Versicherer achten. Will der zukünftige Versicherungsnehmer eine effektive und günstige wie auch sinnvolle Versicherung haben, ist ein Vergleich von Hausratsversicherungen immer sinnvoll.

Dies betrifft auch so genannte Leitungswasserversicherungen, die stets ein Teil der Hausratsversicherung sind. Damit sind Rohrschäden sowie mögliche Folgeschäden durch Rohrsysteme versicherungsmäßig abgedeckt. Versichert sind damit aber nicht nur Schäden, die durch Zu- und Ablauf von Leitungswasser entstehen, sondern auch Schäden durch andere Leitungen, die innerhalb eines Hauses verlaufen. Hierunter fallen zum Beispiel die Leitungen von Klimaanlagen, Dampfheizungen, Wärmepumpen und Sprinkleranlagen. Einen Sonderfall in der Leitungswasserversicherung stellt allerdings der Rohrbruch dar. In der Regel übernehmen die Hausratversicherungen nur Schäden am beweglichen Mobiliar eines Versicherten. Dieses bewegliche Mobiliar wird auch als Hausrat bezeichnet. Kommt es allerdings zu einem Rohrbruch, dann wird meist mehr als nur die Einrichtung beschädigt. In den meisten Fällen muss nicht nur die Wohnung saniert, sondern auch die Fußböden erneuert sowie sämtliche Rohre neu verlegt werden. In einem solchen Fall ist dann die so genannte Wohngebäudeversicherung zuständig, deren Leistung im Schadensfall mit der der Hausratversicherung gekoppelt wird.

Damit durch den Versicherten Ersatzleistungen eingefordert werden können, muss in beiden Versicherungssparten der Schaden genau dokumentiert werden. Hierzu gehört zum einen, neben der Versicherung auch den Wohnungsinhaber umgehend zu informieren. Sind Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte beschädigt worden, sollten diese fotografiert und bis zum Abschluss der Überprüfung aufbewahrt werden. Gleichzeitig hat der Versicherer das Recht, den Schaden von einem Sachverständigen begutachten zu lassen.

Die Vielzahl der Vergleichsportale hilft künftigen Versicherungsnehmern, entsprechend Beiträge zu sparen. So schließen zum Beispiel viele Versicherungsunternehmen bei der Hausratversicherung ein Aquarium bis 200 Liter Fassungsvermögen ein, andere wiederum haften für den Fall eines Schadens durch ein Aquarium sogar bis 500 Liter Inhalt. Dieser Punkt zeigt, dass es keine einheitliche Regelung gibt, die für alle Versicherungen gelten. So kann es natürlich auch sein, dass Schäden durch ein Aquarium im Versicherungsschutz überhaupt nicht eingeschlossen sind.

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